Ausbildung Psychologen – DPG/IPV
Im IPHD kann die Ausbildung zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV) absolviert werden.
Dazu ist eine Lehranalyse mit min. 4 Sitzungen pro Woche nötig und zwei psychoanalytische Behandlungen müssen mit einer Frequenz von min. 4 Stunden in der Woche durchgeführt werden.
Neben den die Behandlungen begleitenden Supervisionen ist die regelmäßige Teilnahme und Fallvorstellung in den überregionalen klinisch-technischen Konferenzen obligatorisch.
Für die Ausbildung gemäß den Richtlinien der (IPV) ist nicht allein das IPHD, sondern auch das „IPV-Ausbildungszentrum der DPG" zuständig.
Die Ausbildung nach den Richtlinien der IPV ist nur in Verbindung mit der Ausbildung zum Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPG (sog. integrierte PSA/TfP-Ausbildung) möglich.
Die Ausbildung im IPHD nach den Richtlinien der IPV in Verbindung mit der Ausbildung nach den Richtlinien der DPG berechtigt zum
- Erwerb der IPV-Mitgliedschaft
- Erwerb der DPG-Mitgliedschaft
- Erwerb der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der DPG
Heidelberg-Mannheim und im IPHD - Erwerb der DGPT-Mitgliedschaft
- Erwerb der Approbation (für Psychologen) als Voraussetzung zum Erwerb
- einer KV-Kassenzulassung
Nähere Auskünfte für die DPG-IPV Ausbildung erteilen:
Ausbildungsausschuss: Dipl.-Psych. Peter Gabriel, Hasenhain 18, 69221 Dossenheim, Telefon 06221.863525, Mail: petergabriel@posteo.de
IPV-Beauftragte: Dr. phil. Dipl.-Psych. Andrea Berndt, Ladenburger Straße 25, 69121 Heidelberg, Telefon 06221.6572697, Mail: a.berndt@posteo.de
Kontakt
Institut für Psychoanalyse Heidelberg der DPG (IPHD)
Bergheimer Straße 153
69115 Heidelberg
Telefon 06221.6509941
Telefax 06221.6509951 info@iphd.de
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